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Staatliche Aufgaben, private Akteure

Über die Arbeitsgemeinschaft

Die im Jahr 2013 neue ARGE beschäftigt sich unter dem Titel „Staatliche Aufgaben, private Akteure“ nicht mit Staatsaufgaben oder Privatisierung als solche, sondern mit der Zusammenarbeit des Staates mit Privaten gegenüber Dritten als bestimmte Technik der staatlichen Aufgabenerfüllung. Staat und Staatlichkeit sind heute keine festen Größen mehr. Der Staat verliert sein in den letzten Jahrhunderten mühsam errungenes Monopol zur Schaffung und Durchsetzung von Recht und muss die Macht zunehmend mit internationalen Organisationen und privaten Verbänden teilen. Umgekehrt entwickeln viele internationale Organisationen und private Verbände Züge von Staatlichkeit, oft mit unmittelbarem Zugriff auf das Leben der Menschen. Wie es aussieht, kehren wir zu konkurrierenden Ordnungen und fragmentierter Staatlichkeit zurück. Dieser epochale Wandel muss auch wissenschaftlich bewältigt werden. Aus der Sicht der Rechtswissenschaften stellt sich vor allem die Frage, welchen Regeln die Staatlichkeit jenseits des Staates unterliegt: Ist sie von den zur Bändigung traditioneller Staatsgewalt erkämpften Regeln befreit? Lassen sich umgekehrt für den klassischen Staat entwickelte Vorgaben umstandslos auf die neuen Akteure übertragen? Wenn beides nicht richtig ist oder nicht richtig sein kann: Welche Möglichkeiten zu einer angemessenen Regulierung gibt es? Antworten auf diese Fragen sind von unmittelbarer gesellschaftspolitischer Bedeutung, weil damit über Macht und ihre Legitimation, demokratische Teilhabe an der Gestaltung der Zukunft und rechtsstaatliche Sicherung der Freiheit entschieden wird.

Publikationen (Online)

Leitung

Univ.Prof. Dr. Franz Merli
Universität Wien

Weitere Mitglieder

Universität für Bodenkultur Wien
Dr. Claudia Fuchs, LL.M.
Universität Wien
Univ.Prof. Dr. Magdalena Pöschl
Univ.Prof. Dr. Richard Sturn
Universität Wien
Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin
Universität Innsbruck
assoz. Prof. MMag. Dr. Andreas W. Wimmer

Aktivitäten

2018

Das dritte Symposion der ARGE am 17. und 18. Mai 2018 an der Wirtschaftsuniversität Wien widmete sich unter den Titel „Staatlichen Aufgaben, private Akteure. Neuvermessung einer Grenze“ der Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Sphäre: Inwieweit gelten für die vielen Personen und Organisationen, die außerhalb des Staates stehen, aber an der Erfüllung staatlicher Aufgaben mitwirken, die Regeln für den Staat oder die Regeln für Private? Querschnittsanalysen beleuchteten ökonomische Aspekte und klärten die Rolle, die staatliche Aufgaben und staatlicher Einfluss für die Abgrenzung spielen. Die Frage wurde aber auch bereichsspezifisch beantwortet: für die bundesstaatliche Behördenorganisation, für die Grundrechte, für die Amtshaftung, für das Strafrecht, für die Kontrolle durch Parlament, Rechnungshof und Volksanwaltschaft, für Datenschutz, Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht sowie für die Wettbewerbs- und Staatsschuldenbestimmungen des Unionsrechts. Insgesamt zeigt sich Staatlichkeit als variabel und gestaltbar. Statt mit einem einheitlichen System haben wir es mit einer gewachsenen Vielzahl von Staatlichkeiten zu tun, die jeweils auf bestimmte Zwecke – v.a. den Ausgleich von Übermacht, die öffentliche Rechenschaft und die Verträglichkeit mit der Marktwirtschaft – zugeschnitten sind und private Akteure ganz unterschiedlich erfassen.
Der Tagungsband erschien 2019 (siehe unten). Das Projekt ist damit abgeschlossen.

Programm
Fotos des Symposiums

2016

Am 12. und 13.Mai 2016 fand die zweite Tagung der ARGE „Staatlichen Aufgaben, private Akteure“ unter dem Titel „Konzepte zur Ordnung der Vielfalt“ in Innsbruck statt. Das Allgemeine Verwaltungsrecht hat für die Einbindung Privater in die Besorgung öffentlicher Aufgaben eine Vielzahl von Rechtskonzepten entwickelt, die bald schärfer, bald weicher konturiert sind und die sich nicht selten überlappen. Historisch bildet die Konzession den Ausgangspunkt. Mittlerweile hat ihr die Beleihung den Rang abgelaufen, die als Leitkonzept unbestritten ist, aber verschieden definiert wird. Jenseits der Beleihung wird von der Verwaltungshilfe über die Inpflichtnahme oder Indienstnahme bis hin zur Verwaltungsassistenz und zur Erfüllungshilfe vieles angeboten, und manches davon in je unterschiedlicher Bedeutung. Anerkannte Schlüsselbegriffe gibt es nicht. Die Beiträge analysieren Entstehung, Funktion und Brauchbarkeit der einzelnen Konzepten und machen Vorschläge zu einer besseren Systematik. Der Tagungsband erschien 2017.

Programm
Fotos des Symposiums

2014

Die erste Tagung der ARGE mit dem Titel „Staatliche Aufgaben, private Akteure: Erscheinungsformen und Effekte“ fand im Wiener Juridikum am 8. und 9. Mai 2014 statt. Sie diente der Klärung der Grundlagen und der phänomenologischen Annäherung an die Funktionen, die Private in der Verwaltung erfüllen. Das Programm umfasste ein historisches, zwei ökonomische, ein politikwissenschaftliches und fünf juristische Referate. U. a. referierten Miloš Vec (Universität Wien), Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft, Köln), Gebhard Kirchgässner (Universität St. Gallen) und Walter Reese-Schaefer (Universität Göttingen).

Programm
Fotos des Symposiums
Tagungsbericht

Tagungsbände